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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitgeber AU nicht anerkennen?

    Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines Arbeitnehmers zu überprüfen und gegebenenfalls anzuzweifeln. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber eine Zweitmeinung oder eine Untersuchung durch den Betriebsarzt verlangen. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des behandelnden Arztes, die Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.

  • Was bekommt der Arbeitgeber von der Au?

    Was bekommt der Arbeitgeber von der AU? Die AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist ein ärztliches Attest, das bescheinigt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Der Arbeitgeber erhält somit Informationen über den Gesundheitszustand seines Mitarbeiters und kann entsprechend planen. Zudem dient die AU als Nachweis für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber kann auf Basis der AU Maßnahmen zur Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzanpassung planen. Letztendlich trägt die AU zur Transparenz und Rechtssicherheit im Krankheitsfall bei.

  • Hat der Arbeitgeber die falsche AU geschickt?

    Es ist möglich, dass der Arbeitgeber versehentlich die falsche AU geschickt hat. Es wäre ratsam, dies mit dem Arbeitgeber zu klären und gegebenenfalls die korrekte AU anzufordern. Es ist wichtig, dass die AU korrekt ist, um mögliche Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden.

  • Wann muss die AU beim Arbeitgeber vorliegen?

    Die AU muss dem Arbeitgeber in der Regel am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Es kann jedoch auch vereinbart sein, dass die AU innerhalb einer bestimmten Frist, zum Beispiel innerhalb von drei Tagen, eingereicht werden muss. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung zu überprüfen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe
    Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe

    Beschreibung: - Der 4-stellige Kombinationsschutz bietet freie Kombinationseinstellung. Der Kombinationscode kann beliebig oft zurückgesetzt werden, mit bis zu 10.000 verschiedenen Kombinationen. - Ausgezeichnetes Design, geeignet für Schließfächer in der Schule, Sportschränke, Zäune, Werkzeugkästen, Koffer und Schließfächer. - Kann als Passwort-Türschloss oder Schlüssel-Sicherheitsschließfach verwendet werden, langlebig und praktisch. - Ohne Schlüsselpflicht kann es Ihr Leben einfacher, sicherer und komfortabler machen. - Aufgrund seiner Wetterfestigkeit ist es auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig und sicher. Spezifikation: - Material: Zinklegierung - Für dich: Ca.. 65*29*12mm - Betriebsanleitung: - Sie können die Kombination als Ihre eigene beibehalten oder gemäß den folgenden Schritten eine neue festlegen: - 1: Lassen Sie die Zifferblätter auf der Öffnungskombination 0-0-0-0 und ziehen Sie den Bügel heraus - 2: Drehen Sie den Schäkel um 90 ° und drücken Sie ihn so weit nach unten, wie er geht. Beachten Sie jedoch vor dem Herunterdrücken des Bügels, dass die Schlüsselnut am Bügel mit der Kerbe am Schlosskörper ausgerichtet sein muss - 3: Halten Sie den Bügel gedrückt und stellen Sie die Zifferblätter auf Ihre eigene Kombination ein - 4: Lösen Sie den Bügel und kehren Sie in die reguläre Position zurück. Ihr neues Schloss öffnet sich nun mit Ihrer persönlichen Zahlenkombination - Um eine neue Kombination zurückzusetzen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1 bis 4 oben. Bitte merken Sie sich Ihre neue Kombination Paket beinhaltet: 1 Stück 16H 4-stelliges Zahlenkombinationsschloss

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    Der Dokumentarfilm 'Die Natur vor uns' zeichnet das Werk Alfred Ehrhardts an den verschiedenen Orten seiner Entstehung nach. Im Norddeutschen Wattenmeer, in den Landschaften Islands und der Kurischen...

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  • Wann muss Folge Au beim Arbeitgeber vorliegen?

    Die Folge Au muss dem Arbeitgeber unverzüglich nach Ausstellung vorgelegt werden. In der Regel bedeutet dies, dass die AU-Bescheinigung spätestens am dritten Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen muss. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, die AU-Bescheinigung rechtzeitig vorzulegen, um seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu wahren. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann es auch erforderlich sein, regelmäßig Folge-AUs vorzulegen. Es ist wichtig, die betrieblichen Regelungen zur Vorlage von AU-Bescheinigungen zu beachten, um Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.

  • Wie gebe ich meine AU beim Arbeitgeber ab?

    Um Ihre AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) beim Arbeitgeber abzugeben, sollten Sie diese in der Regel persönlich oder per Post an die Personalabteilung oder Ihren direkten Vorgesetzten senden. Es ist wichtig, dies so früh wie möglich zu tun, idealerweise am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Vergessen Sie nicht, eine Kopie der AU für Ihre eigenen Unterlagen zu behalten.

  • Wann muss die Folge Au beim Arbeitgeber sein?

    Die Folge Au muss dem Arbeitgeber unverzüglich nach Ausstellung zugestellt werden. In der Regel sollte dies innerhalb von drei Tagen erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber rechtzeitig über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise die Organisation von Vertretungen oder die Planung von Arbeitsabläufen. Eine verzögerte Übermittlung der AU-Bescheinigung kann zu Problemen im Arbeitsverhältnis führen und im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es ratsam, die AU-Bescheinigung so schnell wie möglich dem Arbeitgeber zukommen zu lassen.

  • Wann muss ich eine Au dem Arbeitgeber vorlegen?

    Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) muss in der Regel am ersten Tag der Krankheit dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dies dient dazu, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters zu informieren und die Lohnfortzahlung zu gewährleisten. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber die Vorlage der AU auch schon am ersten Krankheitstag verlangen. Es ist wichtig, die jeweiligen betrieblichen Regelungen und Vereinbarungen zu beachten, um Probleme zu vermeiden. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung wenden, um Unklarheiten zu klären.

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